Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

§ 1 Allgemeines

(1) Der Verkäufer liefert und leistet ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

(2) Jede Nachbestellung, die nicht bereits Gegenstand des ursprünglichen Kaufvertrages war, gilt als gesonderter neuer Auftrag und wird gesondert berechnet.

(3) Ein Anspruch auf Lieferung bestimmter Ausstellungsstücke besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.


I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Möbeln und Einbauküchen, die im Rahmen der Online-Beratung und -Planung des Verkäufers geschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Verkäufer betreibt kein Online-Shop-System mit automatischer Bestellmöglichkeit, sondern ein Online-Küchenstudio mit individueller Planung.

(2) Anfragen, Planungen, Angebote oder Preisberechnungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern dienen der Vorbereitung eines Kaufvertrags.

(3) Der Vertrag kommt erst durch den Abschluss eines gesonderten schriftlichen Kaufvertrages (in Textform, z. B. E-Mail mit PDF oder digitale Unterschrift) zwischen Käufer und Verkäufer zustande.

(4) Vor Abschluss des Kaufvertrages können Planungen und Angebote angepasst oder zurückgezogen werden.


II. Preise, Anzahlungen und Zahlungsbedingungen

§ 3 Preise

(1) Alle angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.

(2) Zusätzliche, individuell vereinbarte Leistungen (z. B. Sonderanfertigungen, besondere Montageleistungen) werden gesondert berechnet.

§ 3a Anzahlungen und Restzahlung

(1) Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 % des Gesamtpreises fällig.

(2) Die Bestellung wird erst nach Eingang der Anzahlung verbindlich bearbeitet und an den Hersteller weitergeleitet.

(3) Die Restzahlung ist unmittelbar nach Lieferung und – sofern vereinbart – nach erfolgter Montage fällig.

(4) Im Falle einer berechtigten und rechtzeitig angezeigten Reklamation ist der Käufer berechtigt, bis zur vollständigen Beseitigung des Mangels bis zu 10 % der Restzahlung zurückzuhalten.

(5) Das Zurückbehaltungsrecht besteht nur hinsichtlich solcher Mängel, die die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Ware nicht nur unerheblich beeinträchtigen.


III. Lieferung, Gefahrübergang und Annahmeverzug

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

(2) Kann der Verkäufer eine verbindlich vereinbarte Lieferzeit voraussichtlich nicht einhalten, wird er den Käufer hierüber unverzüglich informieren und eine neue, angemessene Lieferfrist mitteilen. Erfolgt innerhalb dieser neuen Lieferfrist keine Lieferung, ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

(3) Ereignisse höherer Gewalt, Lieferengpässe beim Hersteller oder Störungen bei Vorlieferanten verlängern die Lieferzeit angemessen.

§ 4a Gefahrübergang

(1) Bei Lieferung ohne Montage geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit Übergabe auf den Käufer über.

(2) Bei Lieferung mit Montage geht die Gefahr mit Abnahme der montierten Küche auf den Käufer über.

§ 4b Annahmeverzug

Gerät der Käufer in Annahmeverzug (z. B. weil er die Lieferung oder Montage ohne berechtigten Grund nicht annimmt oder nicht ermöglicht), ist er verpflichtet, die hierdurch entstehenden angemessenen Mehrkosten (insbesondere Lager-, Transport- und erneute Anfahrtskosten) zu tragen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.


IV. Eigentumsvorbehalt

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

(2) Gibt der Käufer die Ware an Dritte weiter (z. B. Vermieter, Nachmieter oder Untermieter), hat er diese ausdrücklich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

(3) Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(4) Bei Pflichtverletzungen des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.


V. Abweichungen und Änderungsvorbehalte

§ 6 Zulässige Abweichungen

Handelsübliche und zumutbare Abweichungen sind zulässig, insbesondere:

  • Farb- und Maserungsabweichungen bei Holz,
  • Abweichungen bei Leder- und Textiloberflächen,
  • Maßabweichungen im branchenüblichen Rahmen,
  • bei Naturstein-Arbeitsplatten: materialbedingte Strukturunterschiede, Poren, Einschlüsse, Äderungen oder geringe Risse, soweit diese die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.

Dies gilt nicht, wenn eine bestimmte Beschaffenheit ausdrücklich zugesichert wurde.

(2) Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.


VI. Besondere Regelungen für Einbauküchen

§ 7 Küchenplanung und Maße

(1) Die Küchenplanung erfolgt auf Grundlage der vom Käufer angegebenen Maße oder bereitgestellten Pläne. Der Käufer ist verpflichtet, diese sorgfältig zu prüfen.

(2) Ergibt sich nach Feststellung des genauen Raummaßes, dass die vom Käufer angegebenen Maße unrichtig waren und hierdurch Änderungen erforderlich werden, die zu Mehraufwand führen, sind die Parteien verpflichtet, eine angemessene zusätzliche Vergütung zu vereinbaren.

(3) Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer rechtzeitig über sämtliche sichtbaren und nicht sichtbaren Leitungen (Elektro, Wasser, Gas, Heizung etc.) im Bereich der Einbauküche zu informieren. Unterbleibt diese Information oder ist sie fehlerhaft, haftet der Käufer für daraus entstehende Schäden, sofern den Verkäufer kein Mitverschulden trifft.

§ 8 Montage

(1) Die Montage erfolgt nach den vertraglich vereinbarten Leistungen.

(2) Arbeiten, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nur gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.

(3) Der Verkäufer weist darauf hin, dass bei Demontage einer Küche Schäden an Fliesen oder Putz entstehen können; hierfür wird keine Haftung übernommen, soweit diese unvermeidbar sind.

(4) Erfolgt keine Montage durch den Verkäufer, sondern nimmt der Käufer die Montage selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte vor (Selbstmontage), übernimmt der Verkäufer keine Haftung für Schäden, die auf eine unsachgemäße oder fehlerhafte Montage zurückzuführen sind.

(5) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit ein Mangel auf einer unsachgemäßen Selbstmontage oder auf Montagefehlern durch vom Käufer beauftragte Dritte beruht. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, sofern der Käufer nachweist, dass der Mangel nicht auf die Selbstmontage zurückzuführen ist.

§ 8a Nachbestellungen

Erfordert der Einbau Nachbestellungen, berechtigt deren Nichtausführung nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen angemessenen Betrag für die noch nicht erbrachte Leistung zurückzuhalten.


VII. Gewährleistung und Haftung

§ 9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Der Käufer hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie vom Verkäufer endgültig verweigert, kann der Käufer den Kaufpreis mindern. Ein Rücktritt vom gesamten Vertrag ist nur möglich, wenn der Mangel nicht unerheblich ist und eine Behebung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung für den Käufer unzumutbar wäre.

(4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden durch unsachgemäße Nutzung, natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Hitze oder unsachgemäße Behandlung.

§ 10 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


VIII. Fernabsatzinformationen und Widerrufsrecht

§ 11 Fernabsatzinformationen

(1) Da der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, Telefon, Videoberatung) zustande kommt, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312c BGB.

(2) Die für Fernabsatzverträge gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, insbesondere zu den wesentlichen Eigenschaften der Ware, dem Gesamtpreis, den Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, der Vertragslaufzeit sowie zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts, werden dem Käufer vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.

(3) Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert. Der Käufer erhält die Vertragsunterlagen einschließlich dieser AGB in Textform (z. B. per E-Mail).

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 11a Widerrufsrecht

§ 11 Kein Widerrufsrecht bei Maßanfertigungen

Ein Widerrufsrecht besteht nicht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, insbesondere bei individuell geplanten Einbauküchen und Sonderanfertigungen nach Maß.


IX. Rücktritt und Schadensersatz

§ 12 Rücktritt des Käufers

Tritt der Käufer aus Gründen zurück, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, kann der Verkäufer eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich nach den bereits erbrachten Planungsleistungen, Bestellkosten beim Hersteller und dem entgangenen Gewinn richtet. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 13 Rücktritt des Verkäufers

Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Hersteller die Produktion eingestellt hat oder höhere Gewalt vorliegt, sofern diese Umstände nach Vertragsschluss eingetreten sind und der Verkäufer nachweist, sich vergeblich um gleichwertigen Ersatz bemüht zu haben. Bereits geleistete Zahlungen sind dann unverzüglich zu erstatten.


X. Schlussbestimmungen

§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht ist auf das Dreifache der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten begrenzt.

§ 15 Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Käufer Unternehmer, ist der Sitz des Verkäufers Gerichtsstand.